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Tägliche Mindestruhezeit bei mehreren AV mit demselben AG

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2021/43ZAS-Judikatur 2021, 148 Heft 3 v. 11.5.2021

Die Kl ist eine rumänische Universität, die sich an einem staatlich geförderten Personalentwicklungsprojekt beteiligte. Im Zuge einer Überprüfung entschied die für das zuständige Ministerium mit der Projektabwicklung befasste Stelle, Gehaltskosten von AN, die an der Durchführung des Projekts beteiligt waren, nicht zu ersetzen, da die AN die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten hätten. Die betroffenen AN waren aufgrund eines unbefristeten Vollzeit-AV für die Kl tätig, hatten aber zusätzlich einen oder mehrere befristete Teilzeit-AV mit der Kl. So verzeichneten die AN an den Tagen, an denen sie auf Basis mehrerer AV mit der Kl tätig waren, Arbeitszeiten zwischen 14 und 16 Stunden pro Tag. Die Kl brachte vor, dass die Höchstarbeitszeitgrenzen und Mindestruhezeiten für jedes AV getrennt zu betrachten sein. Es sei daher zu keiner Übertretung von Arbeitszeitgrenzen gekommen.

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