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Entgeltberechnung bei Schwangerschaft während Bildungskarenz

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2021/35ZAS-Judikatur 2021, 146 Heft 3 v. 11.5.2021

Die Kl war bei der Bekl als diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester beschäftigt und wurde auch zu Nachtdiensten eingeteilt. Während ihrer Bildungskarenz wurde sie schwanger. Nach ihrer Rückkehr aus der Bildungskarenz wurde die Kl von der Bekl aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr zu Nachtdiensten eingeteilt. Die Bekl bezahlte ihr keine Nachtdienstzulage, und berief sich darauf, dass der gem § 14 Abs 1 Satz 1 MuttSchG relevante Betrachtungszeitraum der letzten 13 Wochen des Dienstverhältnisses für die Entgelthöhe in der Bildungskarenz lag, während der die Kl keine Nachtdienste erbracht hatte. Die Kl forderte dennoch die Bezahlung, relevant sei der Zeitraum vor der Bildungskarenz. Das ErstG wies die Forderung der Kl ab, das BerG sprach sie zu.

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