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DG muss DN nicht zur Geltendmachung eines Fahrtkostenzuschusses anleiten

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2021/36ZAS-Judikatur 2021, 146 Heft 3 v. 11.5.2021

Der Kl war seit 2012 bei der bekl Gemeinde beschäftigt. Den Gemeindebediensteten gebührt ein Fahrtkostenzuschuss, wenn sie ihrem DG alle für diesen Anspruch erforderlichen Voraussetzungen schriftlich mitteilen. Von dieser Möglichkeit wurde der Kl nicht informiert und erfuhr von ihr erst nach sieben Dienstjahren. Die Bekl informierte in der Folge alle Mitarbeiter darüber, dass Fahrtkostenzuschüsse beantragt werden müssten und legte ein entsprechendes Formular auf. Seither werden neue Mitarbeiter auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Kl begehrte die Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses für die letzten Jahre, da ihn die Bekl auf die Möglichkeit des Bezugs eines Fahrtkostenzuschusses hätte hinweisen müssen. Das ErstG wies die Klage ab, das BerG gab ihr statt.

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