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Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss dem AMS gemeldet werden

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2021/30ZAS-Judikatur 2021, 82 Heft 2 v. 12.3.2021

Das Weiterbildungsgeld für die Bildungskarenz einer DN für den Zeitraum von 1. 9. 2013 bis 31. 8. 2014 wurde widerrufen und die DN zur Rückzahlung verpflichtet, da sie die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nicht gemeldet hatte.

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