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Keine Hochrechnung von geringfügigen Einkünften in Rumpfmonaten bei ausdrücklicher Vereinbarung einer geringfügigen Beschäftigung

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2021/31ZAS-Judikatur 2021, 82 Heft 2 v. 12.3.2021

Eine Versicherte bezog neben ihrem Arbeitslosengeld aus einem auf längere Zeit abgeschlossenen freien DV für den Zeitraum vom 17. bis 28. 2. € 324,-. Strittig war, ob dieses Entgelt auf den gesamten Monat hochzurechnen war und somit keine geringfügige Beschäftigung vorlag.

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