Im Betrieb der bekl AG sind 300 AN beschäftigt. Zehn AN, darunter der Kl, werden gekündigt. Sieben davon haben zum Zeitpunkt der Kündigung das 50. Lebensjahr bereits vollendet, der Kl jedoch erst nach Ausspruch der Kündigung während der Kündigungsfrist. Die Kündigungen werden ohne Anzeige an das AMS und ohne Einhaltung der Sperrfrist ausgesprochen. Der Kl begehrt die Feststellung des aufrechten AV. Das ErstG weist die Klage ab, das BerG gibt ihr statt.

