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Auch kurzfristiger Bezug von Arbeitslosengeld während des Beobachtungszeitraums schließt den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld aus

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2021/14ZAS-Judikatur 2021, 37 Heft 1 v. 15.1.2021

Der Kl war während der letzten 6 Monate vor der Geburt seines Kindes erwerbstätig, für 12 Tage nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bezog er jedoch Arbeitslosengeld. Fraglich war, ob der Arbeitslosengeldbezug den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ausschließt.

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