Der nationale KollV (in Frankreich) sieht für weibliche AN, die ihr Kind selbst erziehen, in Anschluss an den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub einen weiteren (teils bezahlten, teils unbezahlten) Urlaubsanspruch vor. Männliche AN, die ihr Kind selbst erziehen, haben diesen Urlaubsanspruch nicht. Der Kl hatte daher als Vater, der sein Kind selbst erzieht, keinen derartigen Urlaubsanspruch nach dem KollV. Er brachte vor, dass die Regelung diskriminierend sei.

