Ein niederländisches Speditionsunternehmen setzt für die Abwicklung von Aufträgen, die in den Niederlanden (NL) beginnen und enden, Schwesterunternehmen in Deutschland und Ungarn ein. Strittig war, ob die bei diesen Unternehmen beschäftigten Fernfahrer als in die NL entsandte AN dem niederländischen KollV unterliegen.

