Der auf einer Dienstreise in Italien befindliche Kl entschloss sich, für die Rückfahrt auf einen direkten Zug nach Wien zu warten, und wollte während der Wartezeit in einem 2 km vom Bahnhof entfernten Restaurant essen gehen. Auf dem Weg zum Restaurant hatte er einen Unfall. Fraglich war, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte.

