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Fällt der Feiertag auf einen Sonntag: Kein Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2020/81ZAS-Judikatur 2020, 324 Heft 6 v. 13.11.2020

Die Kl wurde an einem Feiertag eingesetzt, der auf einen Sonntag fiel. Sie begehrte zusätzlich zum Feiertagsentgelt auch Feiertagsarbeitsentgelt. Die bekl AG bestritt, dass dieses auch für Feiertage gebühre, die auf einen Sonntag fallen. ErstG und BerG wiesen die Klage ab.

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