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Bezahlte Arbeitspause bei Teilzeitbeschäftigung

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2020/60ZAS-Judikatur 2020, 278 Heft 5 v. 14.9.2020

Der Anhang des KollV des Österreichischen Roten Kreuzes enthält eine abweichende Pausenregelung für das Bundesland Kärnten. Danach erhalten DN mit einer täglichen Normalarbeitszeit von acht Stunden eine bezahlte Pause von 30 Minuten, dagegen wird DN mit einer geringeren täglichen Normalarbeitszeit keine bezahlte Pause gewährt. Die ÖGB Gewerkschaft vida wollte darin eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitarbeitskräften und mittelbar auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts festgestellt sehen.

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