Ein Ehepaar legte dem Kl einen Dienstvertrag als Revierjäger für das Jagdrevier vor, das die Bekl für sie gepachtet hatte. Nachdem der Kl den Dienstvertrag unterzeichnet hatte, wurde dieser nicht von dem Ehepaar, sondern von der Bekl gegengezeichnet, mit der der Kl ansonsten keinen Kontakt hatte. Der Kl erhielt von dem Ehepaar die Anweisung, ein Jagdtagebuch mit detaillierten Eintragungen zu führen und dieses gelegentlich vorzulegen. Für das Ehepaar war ersichtlich, dass der Kl regelmäßig Überstunden leistete. Als der Kl von der Bekl fristlos entlassen wurde, machte er gegen sie Überstundenansprüche geltend. Strittig war, ob das Verhalten des Ehepaars der Bekl zuzurechnen war.

