Der Kl, seine Lebensgefährtin und ihre Kinder leben in Österreich. Der Kl ist in Deutschland beschäftigt, die Mutter der Kinder in Österreich. Die Eltern erhielten für ein Kind bayerisches Familiengeld. Strittig war, ob das bayerische Familiengeld eine dem österreichischen einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare und damit anrechenbare Leistung darstellt.

