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Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei Bemessung der Korridorpension

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2020/65ZAS-Judikatur 2020, 279 Heft 5 v. 14.9.2020

Der Kl erwarb in Österreich 559, in Deutschland 11 Versicherungsmonate. Ein Anspruch auf eine deutsche Rente besteht nicht. Strittig war, ob die deutschen Versicherungszeiten bei der Berechnung der Höhe der österreichischen Korridorpension einzubeziehen sind.

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