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Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde wegen Gefahr im Verzug

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2020/72ZAS-Judikatur 2020, 281 Heft 5 v. 14.9.2020

Das AMS stellte die Notstandshilfe der Versicherten ein, da ihre Arbeitswilligkeit nicht mehr gegeben sei. Das BVwG schloss die aufschiebende Wirkung der dagegen erhobenen Beschwerde aus, da ein Rückersatz der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gefährdet sei.

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