Beide Kl waren AN, die zunächst entlassen wurden und, nachdem diese Entlassungen gerichtlich für rechtswidrig erklärt wurden, ihre Beschäftigung wieder aufnahmen. Als die beiden AV zu einem späteren Zeitpunkt endgültig beendet wurden, machten die Kl für den Zeitraum zwischen ihrer Entlassung und der Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung nach dem Gerichtsentscheid Urlaubsersatzleistungen geltend.

