Ein Rechtsanwalt gab in einem Radiointerview an, keine homosexuellen Personen in seiner Kanzlei einstellen und beschäftigen zu wollen. Eine Vereinigung von Rechtsanwälten zur Unterstützung von LGBTI-Personen brachte eine Klage auf Schadenersatz gegen den Rechtsanwalt ein. Das italienische Gericht richtete die Frage an den EuGH, ob die Gleichbehandlungs-Rahmen-RL den Sachverhalt erfasst.

