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Hoheitlich tätige Botschaftsmitarbeiterin in Österreich kann Kündigung nicht anfechten

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2020/29ZAS-Judikatur 2020, 183 Heft 3 v. 13.5.2020

Die österreichische Kl war Mitarbeiterin der Botschaft der USA in Wien. Zu ihren Aufgaben gehörte unter anderem der Abbau von Marktbarrieren für US-Unternehmen in Österreich. 2017 wurde sie gekündigt und focht die Kündigung wegen Motiv- und Sozialwidrigkeit an. Die bekl USA stützten sich auf ihre staatliche Immunität und erhoben die Einrede der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit. Das ErstG verneinte die staatliche Immunität, das BerG bejahte sie.

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