Die österreichische Kl war Mitarbeiterin der Botschaft der USA in Wien. Zu ihren Aufgaben gehörte unter anderem der Abbau von Marktbarrieren für US-Unternehmen in Österreich. 2017 wurde sie gekündigt und focht die Kündigung wegen Motiv- und Sozialwidrigkeit an. Die bekl USA stützten sich auf ihre staatliche Immunität und erhoben die Einrede der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit. Das ErstG verneinte die staatliche Immunität, das BerG bejahte sie.

