vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Regelung des Zwölf-Stunden-Tags durch Kollektivvertrag

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2020/30ZAS-Judikatur 2020, 183 - 184 Heft 3 v. 13.5.2020

Die Bundesinnung der Metalltechniker der WKÖ hat mit der Gewerkschaft der Privatangestellten den KollV für Angestellte des Metallgewerbes abgeschlossen. Er sieht vor, dass eine Gleitzeit-BV/Gleitzeitvereinbarung die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zehn Stunden verlängern kann. Seit 2018 ermöglicht das AZG jedoch eine Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden. Die Bundesinnung wollte daher festgestellt wissen, dass der KollV dem Abschluss einer neuen Gleitzeit-BV über eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden nicht entgegensteht. Die Gewerkschaft war anderer Meinung und wandte zudem ein, aus dem KollV ergebe sich auch, dass alle über zehn Stunden täglich hinausgehenden Arbeitsleistungen als Überstunden zu entlohnen seien. Der KollV verdränge daher als günstigere Regelung die gesetzliche Bestimmung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!