Die Bundesinnung der Metalltechniker der WKÖ hat mit der Gewerkschaft der Privatangestellten den KollV für Angestellte des Metallgewerbes abgeschlossen. Er sieht vor, dass eine Gleitzeit-BV/Gleitzeitvereinbarung die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zehn Stunden verlängern kann. Seit 2018 ermöglicht das AZG jedoch eine Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden. Die Bundesinnung wollte daher festgestellt wissen, dass der KollV dem Abschluss einer neuen Gleitzeit-BV über eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden nicht entgegensteht. Die Gewerkschaft war anderer Meinung und wandte zudem ein, aus dem KollV ergebe sich auch, dass alle über zehn Stunden täglich hinausgehenden Arbeitsleistungen als Überstunden zu entlohnen seien. Der KollV verdränge daher als günstigere Regelung die gesetzliche Bestimmung.

