vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bildungsteilzeitvereinbarung zwischen einem alleinvertretungsbefugten handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH mit derselben GmbH - Widerruf des Bildungsteilzeitgelds

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2020/53ZAS-Judikatur 2020, 240 Heft 4 v. 13.7.2020

Der alleinvertretungsbefugte handelsrechtliche geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH erhielt auf Basis einer Bildungsteilzeitvereinbarung zur GmbH Bildungsteilzeitgeld zuerkannt. Auf Grund einer ministeriellen Stellungnahme änderte das AMS seine Rechtsansicht und widerrief die Zuerkennung, da ein alleinvertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH mit dieser keine rechtsgültige Bildungsteilzeitvereinbarung abschließen könne. Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!