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Keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit und unternehmerischen Freiheit durch die Überbindung der Nachzahlungsverpflichtung wegen eines diskriminierenden Besoldungssystems

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2020/47ZAS-Judikatur 2020, 238 - 239 Heft 4 v. 13.7.2020

Das AV des Kl wurde von der Post- und Telegraphenverwaltung auf die Bekl übertragen (§ 18 PoststrukturG). Vordienstzeiten des Kl als Postpraktikant vor Vollendung des 18. Lebensjahres wurden bei Festsetzung des Vorrückungsstichtags - schon von der Post- und Telegraphenverwaltung - nicht berücksichtigt. ErstG und BerG sahen darin eine unzulässige Altersdiskriminierung und gingen daher von einer Nachzahlungsverpflichtung der Bekl aus. In der ao Revision brachte die Bekl vor, dass die Überbindung der Nachzahlungsverpflichtung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit verstößt.

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