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Der Verkehrsleiter gem Kraftverkehrsunternehmer-VO ist nicht für arbeitszeitrechtliche Verstöße bei Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturFlorian HörmannZAS-Judikatur 2020/49ZAS-Judikatur 2020, 239 Heft 4 v. 13.7.2020

Eine GmbH verstieß bei der Beschäftigung eines Lkw-Lenkers mehrfach gegen das AZG, weshalb Geldstrafen über die verantwortliche Beauftragte der GmbH verhängt wurden. Das LVwG hob das Straferkenntnis auf, weil die Verantwortlichkeit des zum Verkehrsleiter nach der Kraftverkehrsunternehmer-VO (EG) 1071/2009 bestellten Gf der GmbH jener der verantwortlichen Beauftragten vorgehe.

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