Der Kl bezieht eine Alterspension nach dem GSVG und einen Ruhegenuss als Beamter. Die Alterspension wurde für das Jahr 2018 nicht erhöht, weil das Gesamtpensionseinkommen Euro 4.980,- übersteigt. Fraglich war, ob darin ein Verstoß gegen die RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit liegt, weil das Unterbleiben der Pensionsanpassung überwiegend Männer betreffe.

