Der Kl beantragte Familienzeitbonus für 31 Tage nach der Geburt seiner Tochter. Die Mutter des Kindes wurde im Antragszeitraum 22 Tage in einem Krankenhaus stationär behandelt. § 2 Abs 1 Z 4 FamZeitbG setzt einen gemeinsamen Haushalt des Kindes und beider Elternteile voraus. Fraglich war, ob der Krankenhausaufenthalt (nur) der Mutter dieser Voraussetzung entgegensteht.

