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Krankenhausaufenthalt der Mutter nach der Geburt ändert nichts am gemeinsamen Haushalt

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2020/38ZAS-Judikatur 2020, 185 - 186 Heft 3 v. 13.5.2020

Der Kl beantragte Familienzeitbonus für 31 Tage nach der Geburt seiner Tochter. Die Mutter des Kindes wurde im Antragszeitraum 22 Tage in einem Krankenhaus stationär behandelt. § 2 Abs 1 Z 4 FamZeitbG setzt einen gemeinsamen Haushalt des Kindes und beider Elternteile voraus. Fraglich war, ob der Krankenhausaufenthalt (nur) der Mutter dieser Voraussetzung entgegensteht.

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