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Zuständigkeit zur Feststellung der Beitragsgrundlagen ehemaliger Geistlicher und Ordensmitglieder der Katholischen Kirche

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturHannah Dölzlmüller, Fabian SchaupZAS-Judikatur 2020/39ZAS-Judikatur 2020, 186 Heft 3 v. 13.5.2020

Strittig war, wer für die Feststellung der Beitragsgrundlagen der Alterspension eines ehemaligen Ordensmitglieds der Katholischen Kirche für jene Zeiträume zuständig ist, für die ein Überweisungsbetrag gem § 314 ASVG geleistet worden war. Das BVwG hielt die Träger der KV und nicht die PVA für zuständig

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