Der Kl erhielt von seinem DG einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den er auch privat nutzen durfte. Er wusste nicht, dass der DG in alle Dienstfahrzeuge ein GPS-Ortungssystem eingebaut hatte, durch das diese rund um die Uhr, also auch in der Freizeit geortet werden konnten. Im Betrieb des AG gab es keinen BR.

