Der Kl hatte als Behindertenbetreuer berufsbegleitend eine ca eineinhalb Jahre dauernde Ausbildung mit 630 Unterrichtsstunden und 800 Pflichtpraxisstunden zuzüglich einer späteren Zusatzausbildung im Ausmaß von 100 Stunden erfahren. Er beantragte eine Berufsunfähigkeitspension. Da er noch ungelernte Arbeiten verrichten konnte, ging es darum, ob er Berufsschutz wegen der Ausübung eines erlernten oder angelernten Berufs genießt.

