vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Voraussetzungen des Berufsschutzes von Behindertenbetreuern

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2020/23ZAS-Judikatur 2020, 79 Heft 2 v. 13.3.2020

Der Kl hatte als Behindertenbetreuer berufsbegleitend eine ca eineinhalb Jahre dauernde Ausbildung mit 630 Unterrichtsstunden und 800 Pflichtpraxisstunden zuzüglich einer späteren Zusatzausbildung im Ausmaß von 100 Stunden erfahren. Er beantragte eine Berufsunfähigkeitspension. Da er noch ungelernte Arbeiten verrichten konnte, ging es darum, ob er Berufsschutz wegen der Ausübung eines erlernten oder angelernten Berufs genießt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!