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Kein Unfallversicherungsschutz bei Lebensrettung in nicht benachbarten EU-Staaten

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2020/22ZAS-Judikatur 2020, 78 Heft 2 v. 13.3.2020

Die Kl sind die Ehefrau und Tochter eines beim Versuch, eine Reiseteilnehmerin aus einer lebensbedrohlichen Situation zu retten, an der portugiesischen Küste ums Leben gekommenen österreichischen Staatsbürgers. Beide sind österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich. Der Verstorbene war in Österreich unfallversichert. Gemäß § 176 Abs 4 ASVG gilt ein derartiger Unfall als Arbeitsunfall, wenn er sich auf dem Gebiet eines Nachbarstaats der Republik Österreich ereignet hat und die tätig werdende Person österreichischer Staatsbürger ist und ihren Wohnsitz im Inland hat. Strittig war, ob die Einschränkung auf einen Nachbarstaat gegen Unionsrecht verstößt.

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