Die ÖBB vergaben die Bewirtschaftung und das Bordservice von bestimmten Zügen an einen externen Dienstleister. Die Züge von Budapest nach München wurden - im Wege einer Reihe von Subaufträgen - von einer ungarischen Gesellschaft bewirtschaftet. Der Geschäftsführer dieser Gesellschaft wurde in Österreich zu Verwaltungsstrafen verurteilt, da er österr Melde- und Bereithaltevorschriften des AVRAG (jetzt: LSD-BG) für die zur Bewirtschaftung in den Zügen von Budapest nach München eingesetzten AN (betreffend die in Österreich zurückgelegte Strecke) nicht eingehalten hatte.

