Das Verwaltungsgericht hat den Bescheid des AMS, mit dem das Arbeitslosengeld widerrufen und zurückgefordert worden war, behoben. Der Mitbeteiligte sei im betreffenden Zeitraum vollversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Aus dem Einkommensteuerbescheid ergibt sich jedoch, dass er lediglich geringfügige Bezüge erwarb, daher arbeitslos war und Arbeitslosengeld zu Recht bezog. Dagegen richtet sich die Revision des AMS.

