Ein Arbeitnehmer war wegen psychischer Probleme unter Sachwalterschaft gestellt worden. Das AMS lehnte die Gewährung von Arbeitslosengeld ab, da er sich um eine ihm im Beisein seines Sachwalters vom AMS vorgeschlagene Stelle nicht beworben hatte. Das BVwG gab seiner Beschwerde statt, da ihm auf Grund seiner psychischen Beeinträchtigungen sein Verhalten nicht vorgeworfen werden könne.

