Eine forstwirtschaftliche Liegenschaft wurde im Wege der Zwangsversteigerung unter dem Vorbehalt erworben, dass die Grunderwerbsbehörde ihre Zustimmung zum Erwerb erteilt.
Eine forstwirtschaftliche Liegenschaft wurde im Wege der Zwangsversteigerung unter dem Vorbehalt erworben, dass die Grunderwerbsbehörde ihre Zustimmung zum Erwerb erteilt.
