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Ein zwangsversteigerter land(forst)wirtschaftlicher Betrieb wird mit dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung auf Rechnung und Gefahr des Erwerbers geführt

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturHannah Dölzlmüller, Fabian SchaupZAS-Judikatur 2020/12ZAS-Judikatur 2020, 35 Heft 1 v. 14.1.2020

Eine forstwirtschaftliche Liegenschaft wurde im Wege der Zwangsversteigerung unter dem Vorbehalt erworben, dass die Grunderwerbsbehörde ihre Zustimmung zum Erwerb erteilt.

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