Die Tochter des Kl wurde am 10. 10. 2018 geboren. Der Antrag des Kl auf Familienzeitbonus langte am 10. 1. 2019 beim zuständigen Versicherungsträger ein. Fraglich war, ob die 91-tägige Antragsfrist eine materiell-rechtliche Frist darstellt, sodass die Tage des Postlaufs nicht einzurechnen seien.

