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Für die Nichtbereitstellung von Lohnunterlagen darf - auch wenn sie mehrere AN betrifft - nur eine einzige Geldstrafe verhängt werden

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturFlorian HörmannZAS-Judikatur 2020/6ZAS-Judikatur 2020, 34 Heft 1 v. 14.1.2020

Die slowakische L-s.r.o. überließ 25 AN an die B-GmbH nach Österreich, ohne Lohnunterlagen bereitzustellen. Über den Gf der L-s.r.o. wurden deshalb pro AN Geldstrafen (insgesamt Euro 150.000,-) sowie bei Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag in Höhe eines Prozentsatzes der Geldstrafen vorgeschrieben.

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