Ein arbeitsloser Profi-Eishockeyspieler verpflichtete sich gegenüber seinem künftigen Verein, sich selbständig und auf eigene Kosten auf den bevorstehenden Arbeitsbeginn vorzubereiten. Eine Woche vor Beginn des Vertragsverhältnisses absolvierte er als Teil des vorgeschriebenen Trainingsplans ein Techniktraining in einer "vereinsfremden" Eishalle. Auf dem Nachhauseweg erlitt er einen Verkehrsunfall. Fraglich war, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

