Die Kl war bei der S-GmbH beschäftigt und hatte die Aufgabe, deren Sortiment in bestimmten Regalen in Supermärkten laufend zu kontrollieren und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Bekl war Filialleiterin eines Supermarkts, der von der Kl betreut wurde. Um Produkte aus den Regalen herunterzunehmen, verwendeten die Mitarbeitern der Bekl eine Aluleiter. Die Kl verwendete ebenfalls die Leiter, um zu den Produkten zu gelangen. Die Nutzung durch die Kl wurde durch die Bekl nicht beanstandet.

