Der Kl hatte aufgrund seines DV Anspruch auf eine Zuteilung von Aktien der Konzernmutter der Bekl. Die Aktienoptionen wurden dem Kl über drei Jahre in Tranchen zugeteilt und auf ein externes Wertpapierkonto verbucht. Der Kl konnte die Aktien verkaufen und tat dies auch. Kurz darauf wurde das DV beendet. Der Kl wendet sich dagegen, dass die Beträge aus dem Aktienverkauf nicht bei der Berechnung der Abfertigung alt berücksichtigt wurden. ErstG und BerG wiesen das Klagebegehren ab.

