Die österreichischen Behörden verhängten gegen die Geschäftsführer zweier grenzüberschreitend tätiger Unternehmen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Einholung behördlicher Genehmigungen und zur Bereithaltung von Lohnunterlagen Geldstrafen in Millionenhöhe nach dem AVRAG und AuslBG, weil über 200 AN betroffen waren.

