Die Kl war seit 2007 bei der NI beschäftigt. Seit 2012 wurde sie an die H-GmbH überlassen, eine Tochtergesellschaft der NI, die ausschließlich für die befristete Bewirtschaftung von Zügen gegründet worden war. Die Kl war dem Betrieb der H-GmbH funktionell und organisatorisch zugeordnet und in deren Personalkostenstelle erfasst. Die H-GmbH schloss mit der Kl auch Zusatzvereinbarungen ab und stellte ihr ein Zwischenzeugnis aus. Nach Ablauf der Befristung erhielt im Jahr 2018 die Bekl den Zuschlag für die Bewirtschaftung der Züge. Die Bekl übernahm die DN der H-GmbH, nicht aber die überlassene Kl. Die Kl begehrt die Feststellung eines aufrechten DV zur Bekl. ErstG und BerG wiesen das Klagebegehren ab.

