Der Kl war bei der Bekl als Vertragsbediensteter beschäftigt. Aus Unzufriedenheit mit seiner Dienstzuteilung äußerte er sich gegenüber Vorgesetzten mit harschen und beleidigenden Ausdrücken, wurde deshalb jedoch nicht verwarnt. Im Rahmen eines Gewinnspiels versandte er später zur Auslosung eine Postkarte als "Wunschzettel ans Christkind". Darauf äußerte er den "Wunsch", dass der Personalleiter der Bekl gepfählt und der Vorstandsvorsitzende gehängt werde, und fügte an, "hört auf zu lügen betrügen + diskriminieren". Der Kl wurde daraufhin entlassen. Seinem Begehren, sein aufrechtes DV festzustellen, gaben ErstG und BerG statt. Es habe sich beim "Wunschzettel ans Christkind" weder um eine ernst gemeinte Drohung noch um eine erhebliche Ehrverletzung gehandelt, vielmehr um eine Unmutsäußerung über seine als ungerecht empfundene berufliche Situation.

