Die Kl war als Senior Lecturer an der Universität Wien tätig. Bei der Einstufung in den KollV berücksichtigt die Universität gemäß einem Rektoratsbeschluss einschlägige Vordienstzeiten im Ausmaß von höchstens vier Jahren. Die Kl hielt die Nichtberücksichtigung weiterer Vordienstzeiten aus München für einen Verstoß gegen die AN-Freizügigkeit.

