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Anfechtung des Beschlusses über die Einführung einer Betriebsratsumlage

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturFelix SchörghoferZAS-Judikatur 2019/95ZAS-Judikatur 2019, 316 - 317 Heft 6 v. 15.11.2019

Die Bekl mit der Hauptniederlassung in Wien hat drei weitere Standorte. Der klagende Ang-BR fasste den Beschluss auf Einführung einer Betriebsratsumlage durch eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettels und organisierte dazu Teilversammlungen an jedem Standort.

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