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Kurie der angestellten Ärzte ist kollv-fähig

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturFelix SchörghoferZAS-Judikatur 2019/79ZAS-Judikatur 2019, 273 Heft 5 v. 13.9.2019

Die Ärztekammer für Steiermark begehrte nach § 54 Abs 2 ASGG eine Feststellung zu einem neuen Entlohnungsschema. Das Land Steiermark bestritt die Antragslegitimation der Ärztekammer.

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