Der RevWerber hatte beim Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld zu Unrecht die Frage verneint, einen Antrag auf Pensionsgewährung gestellt zu haben. Nachdem ihm Arbeitslosengeld zuerkannt worden war, wurde ihm rückwirkend eine niederländische Invaliditätspension zuerkannt. Das BVwG widerrief daraufhin die Gewährung des Arbeitslosengeldes, da die den Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengeldes bei Bezug einer Alterspension anordnende Bestimmung des § 22 AlVG auch auf den Bezug einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit anwendbar sei und verpflichtete den RevWerber zur Rückzahlung.

