Die Kl und ihre Eltern sind serbische Staatsbürger. Alle Familienmitglieder verfügen über befristete Aufenthaltstitel, die Kl über eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus". Strittig war, ob die Kl entweder gem § 3a Abs 2 Z 1 BPGG (Gleichstellung in Staatsverträgen) oder gem § 3a Abs 2 Z 4 BPGG (Besitz bestimmter Aufenthaltstitel) im Hinblick auf das Pflegegeld österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sei.

