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Kein Pflegegeldanspruch serbischer Staatsbürger mit "Rot-Weiß-Rot-Karte plus"

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2019/87ZAS-Judikatur 2019, 275 Heft 5 v. 13.9.2019

Die Kl und ihre Eltern sind serbische Staatsbürger. Alle Familienmitglieder verfügen über befristete Aufenthaltstitel, die Kl über eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus". Strittig war, ob die Kl entweder gem § 3a Abs 2 Z 1 BPGG (Gleichstellung in Staatsverträgen) oder gem § 3a Abs 2 Z 4 BPGG (Besitz bestimmter Aufenthaltstitel) im Hinblick auf das Pflegegeld österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sei.

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