Die Bekl gewährte ihren aktiven DN und auch Pensionisten Essensbons. Die Verwaltung erfolgte zunächst durch den Betriebsrat, wurde dann aber auf ein elektronisches Wertkartensystem umgestellt. In einer BV mit dem Zentral-BR wurden nur mehr aktive Mitarbeiter in das System einbezogen. Der kl Pensionist begehrte die Abgeltung des Schadens, der ihm durch den Entzug der Essensbons enstanden sei. Das ErstG verneinte einen Anspruch, das BerG bejahte ihn dem Grunde nach.

