Die Kl war bei der Bekl als Lehrling beschäftigte. Die Bekl beendete das Lehrverhältnis innerhalb der Probezeit per WhatsApp-Nachricht. Die Kl ließ die formwidrige Beendigung gegen sich gelten, begehrte aber Kündigungsentschädigung bis zum Ablauf der Weiterverwendungszeit. ErstG und BerG wiesen das Klagebegehren ab.

