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Abfindung von Sabbaticalzeitguthaben verlängert die Pflichtversicherung nicht

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturHannah Dölzlmüller, Fabian SchaupZAS-Judikatur 2019/68ZAS-Judikatur 2019, 221 Heft 4 v. 23.7.2019

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wurden der DN eine Urlaubsersatzleistung und eine Abgeltung für unverbrauchte Sabbaticalstunden aufgrund des KollV für private Sozial- und Gesundheitsorganisationen ausbezahlt. Die GKK bewertete den Sabbatical-Anspruch jedoch nicht als besondere Form des Zeitausgleichs, sondern als Urlaubsersatzleistung, die zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung gem § 11 Abs 2 ASVG führe. Das BVwG gab der dagegen erhobenen Beschwerde der DN statt.

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