Die Bekl sprach während der Schwangerschaft der Kl die Kündigung aus. Die Schwangerschaft endete durch eine Fehlgeburt. Es war nicht feststellbar, ob zu irgendeinem Zeitpunkt ein entwicklungsfähiger Embryo oder eine intakte entwicklungsfähige Schwangerschaft vorhanden war. Strittig war, ob dennoch der besondere Kündigungsschutz anzuwenden ist.

